Bild: Querflöte

Welche Kosten entstehen?

Kosten, Kostenübernahme und -abrechnung

In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Musiktherapie nicht.

In begründeten Einzelfällen besteht die Möglichkeit bei Ihrem Krankenversicherungsträger (private Krankenkasse) Kostenerstattungen zu beantragen.

Musiktherapie als ambulantes Behandlungsverfahren bei Kindern und Jugendlichen kann über Sozial- und Jugendämter gefördert werden!

Die Honorare für Heilpraktiker werden von den privaten Krankenkassen je nach Vertrag ganz oder teilweise übernommen. Für gesetzlich Versicherte ist eine Kostenübernahme durch eine „Heilpraktikerzusatzversicherung“ möglich.

Sollte ein Kostenträger (private Krankenkasse/Sozial- oder Jugendamt) die Kosten für die Musiktherapie übernehmen, werde ich das Vorgespräch, die probatorischen Sitzungen und die weitere musiktherapeutische Behandlung mit dem jeweiligen Kostenträger abrechnen. Selbstzahler erhalten selbstverständlich eine detaillierte Rechnung.

Was die Kosten für die Angebote in meiner Praxis betrifft, erteile ich Ihnen gerne persönlich Auskunft - Sprechen Sie mich diesbezüglich bitte direkt an.